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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Auftragskonditionen

der IBD Immobilien GmbH, Bonner Str. 72, 50389 Wesseling

1. ANMERKUNGEN ZUM ANGEBOT

Unsere Angebote sind freibleibend und gelten gemäß dieser AGB und MaBV als ursächlich für den Vertragsabschluss. Änderungen und Irrtum sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen hiermit als festen Bestandteil des der IBD mündlich oder schriftlich erteilten Auftrages oder mit Annahme deren Dienstleistungs-, Nachweis- oder Vermittlungsangebotes an.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. In diesem Fall ist die Schriftform unerlässlich, mündliche Absprachen gelten nicht.

2. HAFTUNG BZW. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die von uns genannten Objektdaten und Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers oder Vermieters. Bei aller Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen.

Im Falle der Exposé-Bereitstellung durch den Auftraggeber obliegt diesem die Prospekthaftung für die von ihm oder in seinem Auftrag erstellten Angebotsunterlagen, die uns zur Verfügung gestellt werden.

3. VERTRAULICHE BEHANDLUNG

Sämtliche Angebote und Mittelungen sind nur für den Empfänger bestimmt und unbedingt von diesem vertraulich zu behandeln. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag über das nachgewiesene Objekt mit dem Auftraggeber, Verkäufer oder Vermieter zustande, ist der Empfänger des Angebotes verpflichtet, der IBD die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

4. ZAHLUNGSKONDITIONEN/FÄLLIGKEITEN

Die Maklerprovision entsteht, ist jeweils fällig und zahlbar bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages, eines individuellen Kaufvertrages, des Mietvertrages oder bei Abschluss sonstiger Verträge. Die IBD ist nicht zur Vermittlung verpflichtet, sondern es genügt bereits der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss. Als Nachweis gilt bereits die telefonische Bekanntgabe der Objektanschrift bzw. die Benennung des Eigentümers/Auftraggebers, unabhängig von einer gemeinsamen Besichtigung des Objektes mit dem Makler. Ein Provisionsanspruch entsteht für die IBD auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen oder wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen oder sonstige abweichende Vereinbarungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. ebenfalls bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf oder umgekehrt und ausdrücklich, wenn der Interessent nach Bekanntgabe des Objektes durch die IBD mit dem Eigentümer selbst Kontakt aufnimmt, besichtigt oder verhandelt, und zwar auch dann, wenn die IBD hiervon nicht in Kenntnis gesetzt wurde.

Fällige Rechnungsbeträge, die 4 Wochen nach Entstehung noch nicht an die IBD entrichtet sind, sind nach Ablauf von 4 Wochen ab Datum der Rechnungslegung mit 8 % p.a. zu verzinsen.

5. GEBÜHREN, HONORARE UND PROVISIONEN

 

ALLE GEBÜHREN, HONORARE UND PROVISIONSSÄTZE 
VERSTEHEN SICH ZZGL. 19% MEHRWERTSTEUER 
Im Falle einer Erhebung oder Senkung der Mehrwertsteuer 
wird die entsprechende Anpassung vorgenommen.

 

5.1 Nachweis oder Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 
für den Verkäufer 3,00 % des Kaufpreises + MwSt. = 3,57 % 
für den Käufer 3,00 % des Kaufpreises + MwSt. = 3,57 %

5.2 Vertrieb von Neubaumaßnahmen 
für den Bauträger bzw. Auftraggeber 5,00 % des Kaufpreises + MwSt. = 5,95 % 
ANZEIGENKOSTEN, PROSPEKTKOSTEN und SONSTIGE DARÜBERHINAUSGEHEND VEREINBARTE KOSTEN gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers -nach Anfall-

5.3 Vereinbarung und Ausübung von Vorkaufsrechten/Kaufabsichtserklärungen 
Vereinbarung notarielles VKR/KAE 1,50 % des Kaufpreises + MwSt. = 1,79 % 
Bei Ausübung VKR/KAE Nachbelastung 1,50 % des Kaufpreises + MwSt. = 1,79 % 
zahlbar jeweils durch den Vorkaufsberechtigten

5.4 Nachweis von Geschäftsexistenzen/Übernahmen 
zahlbar durch  Mieter/Pächter 3 Monatskaltmieten + MwSt. = 3,57 
zahlbar durch  Verkäufer 10 % der Auftrags-/Übernahmesumme + MwSt. = 11,90 %

5.5 Vermietung/Verpachtung - GEWERBEFLÄCHEN - 
zahlbar durch den Mieter/Pächter 3 Monatskaltmieten + MwSt. = 3,57

5.6 Vermietung/Verpachtung - GEWERBEFLÄCHEN - 
im individuellen Einzelfall kann eine Provision hierfür auch mit dem gewerblichen Vermieter vereinbart werden. Diese hat schriftlich zu erfolgen.

5.7 Vermietung - WOHNRAUM / STELLPLATZ - 
zahlbar durch den Auftraggeber 2 Monatskaltmieten + MwSt. = 2,38

5.8 Beratungen und sonstige Dienstleistungen
außerhalb der eigentlichen Maklertätigkeit oder zusätzlich beauftragter Sonderleistungen werden pauschal nach Stundenaufwand mit dem Auftraggeber abgerechnet. Der Stundensatz beträgt 75,00 €/Stunde zzgl. MwSt. und ist unverzüglich nach erbrachter Leistung gegen entsprechender Rechnungslegung fällig.

Die IBD ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner gebühren- bzw. provisions-pflichtig tätig zu sein. Dies bedeutet, unbeschadet dessen, dass der direkte Auftraggeber der von ihm beauftragten IBD bei Zustandekommen eines Vertrages eine Provision zu entrichten hat, wird die IBD auch für den anderen Vertragspartner eine Tätigkeit entfalten und mit ihm eine Provision vereinbaren.

6. AUFWENDUNGSERSATZ

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Aufwendungen zu ersetzen, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt, den Auftrag zurücknimmt oder vorzeitig kündigt, das Objekt an einen eigenen Interessenten verkauft oder vermietet, mit Interessenten des Maklers nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrages durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert.

Die Aufwendungen umfassen, wie dem Auftraggeber bei Auftragsvergabe bekannt und von ihm anerkannt, die bis dahin angefallenen BEARBEITUNGSKOSTEN (Werbekosten, Insertionen, monatliche Veröffentlichungen, Exposés, bereits erfolgte Besichtigungstermine gemäß Nachweis, Kosten der Beschaffung fehlender Unterlagen, Kosten für Objektbuchhaltung gemäß EDV-Ausdruck der IBD) und sind in voller Höhe als Aufwendungsersatz der IBD für die von ihr erbrachten Leistungen zu erstatten. Diese sind in v.g. Fällen grundsätzlich vom Auftraggeber zu übernehmen und an die IBD gegen entsprechende Rechnungslegung zu bezahlen. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Sofern der Auftraggeber die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen hat, ist der Aufwendungsersatz mit der Maklergebühr abgegolten und wird nicht mehr gesondert in Rechnung gestellt.

7. PROVISIONSANSPRUCH BEI NICHTERFÜLLUNG

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, auch wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktritt-vorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht, rückabgewickelt bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zu Schadenersatz gegenüber dem Maklerunternehmen verpflichtet.

8. PROVISIONSPFLICHT BEI BEREITS BEKANNTEM OBJEKT

Ist eine nachgewiesene Abschlussgelegenheit bereits bekannt, so ist dies sofort der IBD vom Empfänger des Angebotes schriftlich mitzuteilen und die Informationsquelle der IBD offen zu legen. Andernfalls gilt der Nachweis der IBD als ursächlich für den Abschluss des Rechtsgeschäftes und die IBD hat auf jeden Fall den Anspruch gegenüber dem Provisionspflichtigen auf Zahlung der vollen Provision.

9. KUNDENSCHUTZKLAUSEL

Ebenso gilt als ursächlicher Nachweis für den Vertragsabschluss die Interessenten-Nachweis- und Bearbeitungsliste (Datenbankauswertung der IBD). Sollte es mit einem der hier benannten oder vermittelten Interessenten nach bis dahin erfolglosem Ablauf des der IBD erteilten Auftrages doch noch innerhalb von 12 Monaten nach Auftragsbeendigung oder –auflösung zu einem Vertrags-abschluss zwischen Interessent und Verkäufer/Vermieter/Auftraggeber kommen, steht der IBD die vereinbarte Provision jeweils in voller Höhe zu.

10. NEBENABREDEN UND ÄNDERUNGEN

bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollten einzelne Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Geschäftsbedingungen nicht.

11. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND ist Brühl

Ihr schneller Kontakt zu uns

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